Mittwoch, 27. Februar 2008

Neuer Ansatz gegen Hepatitis B entdeckt

Peptid der Virushülle versperrt dem Virus den Weg

Neuer Ansatz gegen Hepatitis B entdeckt

Wissenschaftler haben ein Peptid des Hepatitis-B-Virus entdeckt und im Labor reproduziert, das im Mausmodell erfolgreich eine Virus-Infektion verhindern kann.


Bei dem Peptid handelt es sich um ein Teilstück der Virushülle, das für den Eintritt des Virus in die Leberzelle notwendig ist.
Jährlich sterben 750.000 Hepatititis-B-Kranke an Leberzirrhose oder –krebs.
Die Arbeiten der Teams um Prof. Stephan Urban, PD Walter Mier (beide Universitätsklinik Heidelberg) und PD Jörg Petersen (Universitätsklinikum Eppendorf) wurden jetzt in "Nature Biotechnology" online veröffentlicht (doi:10.1038/nbt1389).

Jährlich sterben trotz Impfung noch immer circa 750.000 Patienten mit Hepatitis B an Leberzirrhose oder Leberkrebs. Die verfügbaren Medikamente müssen über lange Zeiträume gegeben werden, führen nur bei wenigen Betroffenen zu einer Heilung und häufig bilden sich resistente Viren.
Forscher sind deshalb weltweit auf der Suche nach alternativen Wirkstoffen. "Eine Möglichkeit ist es, den Eintritt des Virus in die Leberzellen zu blockieren", erklärt Urban. Die Wissenschaftler bauten im Labor ein Teilstück der Virushülle nach, mit dessen Hilfe das Virus an Leberzellen bindet. "Bereits sehr geringe Mengen davon genügen, um in Mäusen eine Infektion komplett zu verhindern", sagt Urban. Das Peptid bindet an die Leberzellen und verhindert dadurch die Aufnahme des Virus.

Auch das Hepatitis-D-Virus wird aufgehalten.
Auch eine Infektion mit dem Hepatitis-D-Virus, die zusätzlich zur Hepatitis B-Infektion auftreten kann und oft zu einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf führt, ließ sich in Zellversuchen mit dem neuartigen Wirkstoff verhindern.Weitere Studien sollen jetzt zusätzliche Informationen über den neuartigen Wirkstoff liefern, bevor die zur Zulassung notwendigen Studien an Patienten beginnen können. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt dieses Projekt mit insgesamt 1,8 Millionen Euro.
me / Quelle: Uni Heidelberg

Noch ist diese Methode nicht verfügbar, wenn es überhaupt klappt. Umso mehr ist zur Zeit die Impfung sinnvoll angesichts von 750 000 Toten pro Jahr.


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Samstag, 9. Februar 2008

Gesetzliche Krankenkassen: Auf Schutzimpfungen gibt es jetzt einen gesetzlichen Anspruch


Vertragshickhack!


Mit den Veröffentlichungen der Richtlinie im Bundesanzeiger und im Deutschen Ärzteblatt sind Schutzimpfungen zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen geworden.


Da der Sicherstellungsauftrag für diesen Bereich weiterhin bei den Krankenkassen liegt, sind die Impfleistungen nicht Bestandteil des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM 2008), sondern bedürfen auch künftig gesonderter vertraglicher Regelungen.


Die derzeitigen Impfvereinbarungen mit den Berliner Krankenkassenverbänden gelten unverändert weiter.


Für die Primärkrankenkassen AOK Berlin, IKK Brandenburg und Berlin und die BKKen gelten die mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin geschlossenen Verträge noch bis zum 31.3.2008, für die Ersatzkassen bis zum 30.6.2008 und für die Knappschaft bis zum 31.12.2008.
Bis Redaktionsschluss war unklar, ob es Nachfolgeverträge mit der KV Berlin geben wird.

Nach dem GKV-WSG haben die Krankenkassen jetzt die Möglichkeit, auch mit „geeigneten Ärzten, deren Gemeinschaften, ärztlich geleiteten Einrichtungen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst“ Verträge abzuschließen. Keiner der nach dem Gesetz möglichen Vertragspartner hat jedoch Anspruch auf einen Einzelversorgungsauftrag.

Der Gesetzgeber insistiert allerdings bei Vertragsabschlüssen darauf, dass „insbesondere die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte berechtigt sind, Schutzimpfungen zu Lasten der Krankenkasse vorzunehmen“.
Die Rechtsunsicherheit, ob Fachärzte impfen dürfen, wurde inzwischen durch die Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin beseitigt. Das KV-Blatt berichtete mehrfach über das Thema. Grundsätzlich gilt: Alle Berliner Ärzte dürfen impfen. Zu beachten ist allerdings die berufsrechtliche Vorschrift, wonach ein Arzt nur im Gebiet seiner Zulassung tätig werden darf. Gynäkologen dürfen also bei von ihnen versorgten Frauen für den kompletten Impfschutz sorgen, nicht aber bei Männern.
Die geltenden Verträge bilden die Bestimmungen der Schutzimpfungsrichtlinie nahezu vollständig ab
In einem Punkt sind die Berliner Impfvereinbarungen der Schutzimpfungsrichtlinie sogar voraus: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) gelten ab dem Tage ihrer Veröffentlichung, also nicht erst dann, wenn sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in eine Neufassung der Richtlinie übernommen worden sind. Da der G-BA drei Monate Zeit dafür hat und sich das Bundesgesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde danach zwei Monate Zeit zur Prüfung nehmen kann, können neue STIKO-Empfehlungen derzeit in Berlin etwa ein halbes Jahr früher als im Rest der Republik umgesetzt werden.


Übrigens: Die im Deutschen Ärzteblatt nachzulesende Richtlinie berücksichtigt noch nicht die STIKO-Empfehlung vom Juli 2007.


In Berlin übernehmen die Krankenkassen aber schon jetzt die Änderungen bei den Schutzimpfungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B und FSME. Sowohl bei der Schutzimpfung gegen Hepatitis A als auch Hepatitis B wurde die Indikation „Homosexuell aktive Männer“ weiter gefasst: „Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung“. Bei der Schutzimpfung gegen FSME wurden die Risikogebiete in Deutschland aktualisiert.


Einschränkungen
Einschränkungen gegenüber der Schutzimpfungsrichtlinie ergeben sich aus den Formulierungen des § 1 der geltenden Berliner Impf-Vereinbarungen:
„Zu Lasten der Krankenkassen können Schutzimpfungen als Standard-, Auffrisch- und Indikationsimpfungen durchgeführt werden.“
„Schutzimpfungen, die ausschließlich aus Anlass von Auslandsreisen durchgeführt werden, sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.“
In der Spalte 2 der Anlage 1 zur Schutzimpfungsrichtlinie (Deutsches Ärzteblatt 1/2 vom 7. Januar 2008, Seiten A 46 bis A 54) wurden jedoch eine Reihe beruflicher Indikationen als Pflichtleistungen der Krankenkassen ausgewiesen.


Polio-Impfungen für Afrika- und Asien-Reisende
Ebenso wird die Polioauffrischimpfung für Reisende nach Afrika und Asien zur Pflichtleistung für Krankenkassen. Da sowohl die beruflichen Indikationen als auch die Polioimpfung vor Auslandsreisen in den geltenden Verträgen explizit ausgenommen sind, können sie von den Berliner Vertragsärzten zur Zeit nur im Kostenerstattungsverfahren angeboten werden. Dazu muss vor der Impfung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden. Die Patienten haben Anspruch auf eine Rechnung nach den Vorgaben der GOÄ. Der Impfstoff muss privat verordnet werden.


Abrechnung von Impfleistungen
Für große Verwirrung hat die Anlage 2 zur Schutzimpfungsrichtlinie (Deutsches Ärzteblatt 1/2 vom 7. Januar 2008, Seiten A 55 bis A 56) gesorgt. Bei den dort aufgelisteten Positionen handelt es sich um „Dokumentationsschlüssel“ zum Aufbau eines nationalen Impfregisters ab Juli 2008. Wie die Handhabung in der Praxis aussehen wird, ist noch offen.
SNR bleiben
Bis auf weiteres gelten die bisherigen Sonderabrechnungsnummern 89001 bis 89010 fort.





So Leute und nun sagt mal ob ihr das alles verstanden habt??



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Mittwoch, 6. Februar 2008

Diphtherie Impfung

Diphtherie ist eine akute, manchmal lebensbedrohliche Infektion, die in den meisten Fällen die oberen Atemwege befällt. Ausgelöst wird diese Erkrankung durch das Baktrium Corynebaktrium diphtheriae. Es bildet Gifte (Toxine), welche die Zellen zerstören. Selten werden zusätzlich zum Rachenbefall auch Herz, Leber und Niere geschädigt (so genannte toxische Diphtherie). Ohne Behandlung verläuft die Diphtherie oft tödlich. Erkrankung und Tod durch Diphtherie sind in Deutschland meldepflichtig.


Der Diphtherie-Erreger ist das Corynebacterium diphtheriae. Es bildet ein schädliches Gift, das die Körperzellen zerstört. Die Infektion erfolgt über eine Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch, also durch Husten und Niesen. Die Bakterien befallen zuerst den Rachen und vermehren sich dort in der Schleimhaut. Dort produziert Corynebakterium diphtheriae auch das Gift, das direkt für die Symptome der Erkrankung verantwortlich ist. Diese Gift wirkt nicht nur lokal im Rachenraum, sondern kann auch andere Organe wie Herz, Leber und Niere schädigen.Die Inkubationszeit beträgt in der Regel zwei bis fünf Tage, selten bis zu acht Tagen.
Nach der Inkubationszeit beginnt die Erkrankung meist im Rachenbereich mit Hals- und Schluckschmerzen, leichtem Fieber und Abgeschlagenheit. Auf den Mandeln bilden sich typische weiß-gelbliche Beläge, die so genannten Pseudomembranen. Wird der Kehlkopf befallen, kommen bellender Husten, Heiserkeit und zunehmende Atemnot durch die Schleimhautschwellung hinzu. Diese Schwellung ist die eigentliche Lebensbedrohung! Typisch für die Kehlkopfschwellung ist ein ziehendes Atemgeräusch (Stridor). Bei Säuglingen und Kleinkindern ist häufig die Nase betroffen, es kommt zu einem eitrig-blutigen Schnupfen.In einigen Fällen werden innere Organe wie Herz, Leber, Nieren oder das Nervensystem angegriffen. Dabei können Herzrhythmusstörungen, Schlucklähmungen, Leberentzündungen und Nierenversagen auftreten.


Die Diagnose erfolgt anhand der Symptome sowie einem mikroskopischen und kulturellen Erregernachweis aus dem Rachenabstrich. Auch das Gift der Erreger ist direkt nachweisbar. Diphtherie ist im Anfangsstadium leicht mit einer Mandelentzündung (Angina tonsillaris), bakteriellen Kehlkopfentzündung (Epiglottitis) oder Pseudo-Krupp zu verwechseln.


Schon beim Verdacht auf Diphtherie muss man unverzüglich mit der Einnahme eines Gegengifts beginnen (Diphtherie-Antitoxin), um die freien Gifte zu neutralisieren. Zudem erfolgt eine Antibiotika-Therapie, beispielsweise mit Penicillin. Dadurch wird der Erreger Corynebakterium diphteriae bekämpft und kann weniger Gift bilden.Gesunde Kontaktpersonen müssen ebenfalls untersucht werden und bekommen Antibiotika zur Prophylaxe. Besteht kein ausreichender Impfschutz, werden diese Personen geimpft.


Die Diphtherie-Impfung bietete einen sehr guten Schutz vor der Infektionskrankheit.


Nach der Impftabelle erfolgt sie meist schon im Säuglingsalter und wird bei Kindern und Jugendlichen regelmäßig aufgefrischt. Erwachsene sollten sich alle zehn Jahre einer Auffrischimpfung unterziehen.Der Grund: Eine durchgestandene Erkrankung verleiht keine langfristige Immunität. Auch wenn in der Kindheit eine Infektion erfolgte, muss man sich weiter gegen Diphtherie impfen lassen.


Seit Einführung der Impfung gegen Diphtherie ist diese Erkrankung in Deutschland sehr selten geworden. Trotzdem treten immer wieder lokal begrenzte Epidemien auf, da nicht alle Menschen einen ausreichenden Impfschutz besitzen. Die Erkrankung an Diphtherie und der Tod müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Nach Angaben des Robert Koch Institutes ist in Deutschland zuletzt 1997 ein Mensch an Diphtherie gestorben. In den Staaten der ehemaligen UdSSR treten seit den 90er-Jahren wiederholt Diphtherieepidemien auf. Deshalb hat die WHO in diesen Ländern ein Impfprogramm gestartet. Die Prognose hängt vom Allgemeinzustand des Erkrankten und vom Zeitpunkt des Therapiebeginns ab.


Die Sterblichkeit der Diphtherie liegt heute bei fünf bis zehn Prozent, unter ungünstigen Verhältnissen steigt sie bis zu 25 Prouzent.

Schutz die Impfung

Einzig wirksamer Schutz gegen Diphtherie ist die Impfung. Sie zählt in Deutschland zu den Standardimpfungen. Sie ist allgemein empfohlen und sollte konsequent aufgefrischt werden.
Wer sollte geimpft werden?
Die Diphtherie-Impfung ist von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut allgemein empfohlen und sollte konsequent aufgefrischt werden. Sie ist als Standardimpfung des Impfkalenders von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit.
Risikogruppen
Für Angehörige folgender Gruppen ist das Aufrechterhalten des Impfschutzes besonders empfohlen:
Medizinisches Personal, das ersten Kontakt mit Erkrankten haben kann
Personal in Laboratorien mit Diphtherie-Risiko
Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge aus Gebieten mit Diphtherie-Risiko (vor allem: ehemalige Sowjetunion), die in Gemeinschaftsunterkünften leben sowie das Personal dieser Einrichtungen
Bedienstete des Bundesgrenzschutzes und der Zoll-Verwaltung
Reisende in Regionen mit Diphtherie-Risiko (Eine Reise in ein Infektionsgebiet sollte frühestens nach der 2. Impfung angetreten werden.)

Wie und wann wird geimpft?
Die Grundimmunisierung wird routinemäßig bei Säuglingen durchgeführt, aber auch Erwachsene können eine versäumte Grundimmunisierung nachholen. Ungeimpfte oder Personen mit fehlendem Impfnachweis sollten 2 Impfungen im Abstand von 4 bis 8 Wochen und eine 3. Impfung 6 bis 12 Monate nach der 2. Impfung erhalten. Auffrischimpfungen erfolgen dann alle 10 Jahre.
Für Kinder ab 5 bis 6 Jahren (je nach Angaben des Herstellers), Jugendliche und Erwachsene wird in der Regel ein Kombinationsimpfstoff z.B. mit Tetanus (Td) oder Tetanus/Polio (Td-IPV) verwendet. Auch Personen mit durchgemachter Diphtherie müssen komplett geimpft werden. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten.



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Sonntag, 3. Februar 2008




Tetanus (Wundstarrkrampf)

Der Tetanus (Wundstarrkrampf) ist eine akute, schwere, oft tödliche verlaufende Infektionskrankheit.

Der Krankheitserreger
Ausgelöst wird die Erkrankung durch ein Bakterium namens Clostridium tetani. Das Besondere an diesem Krankheitskeim ist, dass er sich ohne Sauerstoff besonders gut vermehren kann (ein sog. anaerober Keim), dass er beweglich ist und dass ihn eine dicke Zellhülle sehr widerstandsfähig gegen Umwelteinflüsse, z. B. Austrocknung macht. Clostridien können im Boden mehrere Monate überleben.Dieses Bakterium ist in der Lage, ein sehr starkes Gift (ein Toxin) zu produzieren, welches die Nerven und Bestandteile des Blutes schädigt. Clostridium tetani kommt überall auf der Erde vor, hauptsächlich im Erdreich (besonders in mit Tiermist gedüngten Böden), im Staub, in und an faulem Holz, an Pflanzen, aber auch im Verdauungstrakt und Stuhlgang von Menschen und Tieren. Häufige Erkrankungsfälle findet man in Ländern mit geringem hygienischen Standard und feuchtwarmen klimatischen Bedingungen. In der westlichen Welt ist die Zahl der Tetanuserkrankungen mit der Einführung einer aktiven Schutzimpfung stark zurückgegangen. Es gibt aber auch in Deutschland pro Jahr immer noch 20 bis 30 Todesfälle. Dies betrifft fast immer ältere Menschen, von denen fast 50% nicht ausreichend durch eine Impfung geschützt sind.

Übertragungsweg
Weil die Bakterien praktisch überall im Erdreich vorhanden sind, können sie bei jeder Verletzung, d. h. auch bei sehr kleinen Bagatellverletzungen, in die Wunde gelangen. Besonders gefährlich sind jedoch tiefe verschmutzte Wunden mit ungenügender Sauerstoffzufuhr, vor allem wenn Fremdkörper (z. B. Holzsplitter, Rosendornen o. ä.) in der Wunde verblieben sind, sowie Stich- und Bisswunden. Auch in Verbrennungswunden oder, wenn Gewebe abgestorben ist, vermehren sich die Keime besonders schnell und produzieren ihr Gift.

Wie äußert sich die Erkrankung?
Wenige Tage bis drei Wochen nach der Verletzung (die Zeitspanne hängt von der aufgenommenen Keimmenge und von Ort, Art und Ausdehnung der Verletzung ab; eine kurze Zeit zwischen Infektion und Ausbruch von Krankheitssymptomen spricht für einen schweren Verlauf) beginnt die Erkrankung mit

allgemeinem grippeähnlichen Krankheitsgefühl,
Kopfschmerzen,
einer mäßigen Temperaturerhöhung,
Taubheitsgefühl oder Schmerzen in der Wundgegend,
Kopfschmerzen
allgemeine Unruhe.

Weil alle diese Symptome jedoch häufig auch bei banalen Infektionskrankheiten vorkommen, denkt kaum jemand jetzt schon an eine Tetanuserkrankung. Es folgt eine Erhöhung der Muskelspannung, die zuerst zu einer Kieferklemme (Trismus) führt. Dies kann sich äußern durch Schwierigkeiten beim Kauen und Schlucken. Bei jeder Kieferklemme muss man annehmen, dass es sich um einen Tetanus handelt, bis das Gegenteil bewiesen ist!Die Muskelsteifigkeit dehnt sich dann von oben nach unten über praktisch alle Muskeln aus und führt zu einer zunehmenden krampfartigen Starre des Körpers. Die Patienten können wegen Krämpfen der Mund- und der Speiseröhrenmuskulatur nichts essen, haben stärkste Muskelschmerzen, erleben aber ihre Krankheit bei vollem Bewusstsein. Im weiteren Verlauf kann es zu lebensgefährlichen Atemnot- und Erstickungsanfällen kommen, wenn auch die Atemmuskulatur, vor allem das Zwerchfell befallen wird. Geringe Reize von außen (z. B. Musik, Geräusche) verursachen neue Kämpfe der Muskulatur, die so stark sein können, dass Knochenbrüche die Folge sind. Typisch im Vollbild der Erkrankung ist auch die Überstrekkung des Rumpfes mit Rückwärtsbeugung des Kopfes und eine Art verzerrtes Grinsen durch die Krämpfe der Gesichtsmuskulatur. Weitere Krankheitssymptome sind: Kopfschmerzen, Schwindel, vermehrtes Schwitzen, Schlaflosigkeit, Verstopfung, erhöhte Temperatur und Krämpfe der Zwerchfellmuskulatur mit Schluckauf. Im Endstadium der Erkrankung können die Patienten an Herzrhythmusstörungen, Kammerflimmern und Atemstillstand versterben. Auch bei Einsatz aller Therapiemöglichkeiten liegt die Sterblichkeit an Wundstarrkrampf bei 25% - 50%.Die Krankheit mit Krämpfen dauert etwa drei Wochen lang, bis zur vollständigen Erholung dauert es Monate. Eine überstandene Erkrankung hinterlässt keine zuverlässige Immunität, d. h. ein Patient könnte ein weiteres Mal erkranken.

Diagnose
Die Diagnose ergibt sich aus den typischen Symptomen (Muskelsteifheit und Krämpfe) in Verbindung mit einer Verletzung. Wichtig ist, frühzeitig an die Möglichkeit eines Wundstarrkrampfes zu denken. Man kann einen Abstrich von der Wunde machen und im Labor nach Erregern oder Toxin suchen.

Therapie
Sofort bei Verdacht auf eine Tetanuserkrankung muss der Patient in eine Klinik eingewiesen werden. Entscheidend für den Verlauf der Krankheit ist die frühzeitige Einleitung der Therapie. Sie beinhaltet die Gabe eines Gegengiftes (Antitoxin), um das von den Clostridien produzierte Nervengift zu neutralisieren, Antibiotika und vorgefertigter Antikörper gegen den Tetanuserreger. Der Patient wird auf der Intensivstation behandelt, er bekommt Medikamente, die die Muskelspannung herabsetzen und starke Beruhigungsmittel. In schweren Fällen müssen die Patienten manchmal beatmet und in ein künstliches Koma versetzt werden. Wegen der starken Erregbarkeit brauchen die Patienten ein Einzelzimmer und müssen vor allen unnötigen Reizen (Licht, Geräusche, Berührungen usw.) geschützt werden, da diese sofortige Muskelkrämpfe auslösen. Natürlich gehört auch die Behandlung der Wunde als Eintrittspforte für die Krankheitserreger zur klinischen Therapie. Sofortiges und sorgfältiges Ausschneiden der Wunde, vor allem bei tiefen Stichwunden ist notwendig. Dies ist daher notwendig, weil der Tetanuserreger ein Keim ist, der bei fehlendem Sauerstoff die besten Lebensbedingungen vorfindet.

Vorbeugung
Da ein Meiden der Erreger nicht möglich ist, kommt der Vorbeugung eine besondere Bedeutung zu. Es existiert ein gut verträglicher Impfstoff. Durch die Impfung bildet der Organismus Antikörper gegen die Tetanuserreger, die eintretende Keime unschädlich machen (“aktive” Impfung). Die erste Impfung kann bereits im Säuglingsalter ab der achten Lebenswoche erfolgen.Zum Aufbau eines vollständigen Impfschutzes (Grundimmunisierung) benötigt man drei Impfungen im Abstand von vier Wochen und sechs bis zwölf Monaten nach der ersten Dosis. Zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes genügt normalerweise eine Nachimpfung etwa alle zehn Jahre. Praktischerweise kann diese Auffrischung in Kombination mit einem Impfstoff gegen Diphterie (eine schwere, durch Bakterien verursachte Erkrankung) durchgeführt werden. Im Zweifelsfall (Verlust des Impfpasses, der Patient kann sich nicht an die letzte Impfung erinnern o. ä.) kann man durch eine Blutuntersuchung die Menge der Antikörper (Titer) gegen Tetanusbakterien ermitteln und anhand des Ergebnisses den Zeitpunkt der nächsten Impfung bestimmen. Im Falle einer akuten Verletzung bei ungenügendem Schutz kann auch eine Impfung mit bereits vorgefertigten Antikörpern gegeben werden (sog. “passive” Impfung), gleichzeitig wird eine zweite Spritze mit der aktiven Impfung gemacht, damit der Körper eigene Antikörper aufbaut. Notwendig ist dies jedoch nur, wenn mehr als fünf Jahre nach der letzten Impfung vergangen sind.Die Impfung gegen Tetanus ist eine für alle Menschen empfohlene Impfung, sie wird von den Krankenkassen bezahlt.


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