Sonntag, 8. August 2010

Konjugatimpfstoffe versus Polysaccharidimpfstoffe

Konjugatimpfstoffe versus Polysaccharidimpfstoffe

Bei einer Impfung wird das Immunsystem mit abgeschwächten Erregern (Lebendimpfstoffe) bzw. mit inaktivierten Teilen der Viren oder Bakterien (Totimpfstoffe) in Kontakt gebracht.

Das Immunsystem ?merkt? sich dadurch charakteristische Strukturen des Krankheitserregers - das Antigen - und kann bei einem späteren Kontakt mit diesen Erregern sehr schnell und effektiv die körpereigene Abwehr dagegen mobilisieren.

Bei manchen Krankheitserregern allerdings löst eine Impfung allein mit dem Antigen keine ausreichende und nachhaltige Immunreaktion aus.

Die bisherigen Polysaccharid-Impfstoffe z.B. gegen Meningokokken oder Pneumokokken sind besonders bei Kindern unter zwei Jahren schlecht immunogen und bringen auch Erwachsenen keinen langanhaltenden Impfschutz.

Nicht-konjugierte Polysaccharid-Impfstoffe induzieren zudem eine sog. Hyporesponsiveness. Hierbei handelt es sich um einen Effekt, bei dem auf weitere Gaben des Impfstoffes (Boosterung) die Immunantwort immer schlechter wird.

Mehrmalige Auffrischimpfungen sind daher mit Polysaccharid-Impfstoffen schlecht möglich.

Die Antikörper Antwort fällt wesentlich stärker aus, wenn die Polysaccharide an Träger gekoppelt (konjugiert) werden. Als Träger werden bekannte, und wirksame Proteine, wie das Diphtherie oder das Tetanus Toxoid eingesetzt. Auf diese Weise wird das Antigen vom Immunsystem deutlich besser erkannt, was in der Folge zu einer stärkeren Immunreaktion und zur Stimulation eines immunologischen Langzeitgedächtnisses führt.

http://impfung.blogspot.com/
http://www.impfdoc.de/impfen/index.html?id=17


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Montag, 26. Oktober 2009

Massenimpfung gegen "Schweinegrippe"


Ab heute soll die „Massenimpfung“ losgehen gegen eine Krankheit die als Bedrohung inszeniert wird.

Hier einige Worte zur so genannten Schweinegrippe. Die "Schweinegrippe" ist eine harmlose Krankheit, die Impfung dagegen unnötig.

Gleichwohl läuft eine mediale Kampagne, an die sich auch Behörden anschließen. Dabei wird weiterhin festgestellt, dass die Schweinegrippe harmlos verläuft, aber nicht auszuschließen ist, dass sich die Struktur des Virus verändert.

Impfstoffe müssen aber der Struktur eines Virus genau angepasst sein. Es ist unmöglich, gegen ein Virus zu impfen, das es noch gar nicht gibt.

Die Impfung gegen die Schweinegrippe (nach der prognostizierten Mutation) mit den jetzt verfügbaren Impfstoffen ist also im Wesentlichen unwirksam!

Die Impfstoffe selber sind höchst problematisch, mit heißer Nadel gestickt und nicht getestet. Getestet sind lediglich einzelne Substanzen in allerdings anderen Impfstoffen. Danach hat man Analogieschlüsse gezogen die aber nicht zulässig sind.
Es handelt sich also um einen Großversuch.
Außerdem wird Geld in die Kassen der Impfstoffhersteller gespült, Geld der Krankenkassen und Steuergelder.

Um der Aktion Nachdruck zu verleihen, bringen die Medien auch Meldungen über angebliche Todesfälle irgendwo auf der Erde, die niemand von uns nachprüfen kann. Man muss dazu wissen, dass die USA einen Propagandastab unterhalten mit dem Auftrag, die Medien mit Lügen zu füttern.

Genau diese USA haben jetzt den Ausnahmezustand ausgerufen, was ihre politischen Ambitionen erahnen lässt.

Vorläufiger Schlusspunkt der Panikerzeugung war die Meldung, dass eine Hochrisikopatientin von 124 kg Körpergewicht im Klinikum Essen an der Schweinegrippe gestorben sei. Ein kleines entstellendes Wort : an. Sie ist mit Schweinegrippe gestorben, die der letzte Anstoß für ihren Tod war.

Inzwischen gibt es die ersten Opfer der Schweinegrippeimpfung.
http://www.schweinegrippe-h1n1.seuchen-info.de/

Das Virus der so genannten Schweinegrippe ist ebenfalls ein H1N1 Virus. Damit gehört es zur selben Gruppe wie die Viren der säsonalen Grippeimpfung.

Ich empfehle daher allen meinen Patienten insbesondere in diesem Jahr sich gegen die säsonale Grippe impfen zu lassen.


Welche Grippeimpfungen gibt es?

1) Die säsonale Grippeimpfung
2) Die Impfung gegen die so genannte Schweineimpfung

Die säsonale Grippe verursacht in Deutschland alleine cirka 12 tausend Tote pro Jahr. In der Regel ältere Patienten.
Die Schweinegrippe hat bisher ein Todesopfer in Deutschland gefordert. Eine Frau mit 180 kg Körpergewicht.

Welche Arten von Impfungen gibt es?

Die säsonale Impfung besteht aus einer Mischung von drei Impfviren. Auch ein H1N1 Virus ist dabei. Es handelt sich um einen Totimpfstoff. So dass außer einer Reaktion auf den Impfstoff selber keine Risiken entstehen. Vereinzelt entstehen allerdings grippeähnliche Symptome.

Zur Impfung gegen Schweinegrippe gibt es drei verschiedene Impfstoffe, zwei mit Impfverstärker und Stabilisatoren. (Adjuvantien) Diese Beimengungen sind quecksilberhaltig.
Es sind Flaschen im Handel die an einem Tag zu verbrauchen sind und die Menge Impfstoff für 10 Patienten enthalten. Der dritte Impfstoff ist ein Ganzkeimimpfstoff und hier nur für die Politiker und die Bundeswehr zu haben. Dieser Impfstoff ist ohne Adjuvantien.
Ganzkeimimpfstoffe sind relativ schlecht verträglich und lösen Lokalreaktionen aus. (Es sind mehr Bestandteile enthalten als nötig wären)

Was ist zu tun?

Die so genannte Pandemie der "Schweinegrippe" ist in sich zusammengebrochen. Theoretisch ist jedoch immer möglich dass ein Virus mutiert. So dass eine gefährliche Grippewelle mit dem Schweinegrippevirus kommen kann.

Die säsonale Grippe kommt dagegen sicher jedes Jahr.

Daraus folgert dass insbesondere in diesem Jahr die säsonale Grippeimpfung sinnvoll ist.

Da es sich in beiden Fällen um ein H1N1 Virus handelt haben sie mit der säsonalen Impfung auch die Sicherheit im Falle einer "Schweinegrippe" keinen schweren Verlauf zu bekommen.


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Donnerstag, 16. Oktober 2008

Impfungen in der Schwangerschaft

Impfungen in der Schwangerschaft
Das Thema Schwangerschaft und Impfungen wird sehr kontrovers diskutiert. Im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Mutter vor schweren Erkrankungen und der möglichen oder nur theoretischen Gefährdung des Kindes sind viele Fragen noch nicht geklärt. Das liegt auch daran, dass bei den Studien vor der Zulassung eines Impstoffes grundsätzlich schwangere und sogar möglicherweise schwangere Frauen prinzipiell ausgeschlossen werden. Es liegen also kaum wissenschaftliche Daten über den Zusammenhang von Impfungen und Schwangerschaft vor.

Verbotene Impfungen
Aufgrund einfacher theoretische Überlegungen gilt eine bestimmte Gruppe von Impfungen als kontraindiziert (verboten) für Schwangere: die Lebendimpfungen. Einige Impfungen, darunter die gegen Masern, Mumps, Windpocken und Röteln, bestehen aus lebenden, abgschwächten Viren. Sie erzeugen eine leichte Variante der entsprechenden Krankheit und hinterlassen beim Impfling einen Schutz gegen die echten Viren. Durch den Übertritt der Impfviren auf den Embryo oder Fetus kann dieser aber schwer geschädigt werden oder sogar absterben. Das Immunsystem des werdenden Menschen hat keine Mittel, gegen die lebenden Viren anzugehen.
Kompliziert wird die Beurteilung einer Impfung mit lebenden Viren allerdings durch weitere Beobachtung in Einzelfällen. Hier wurden nach einem versehentlichen Impfen von schwangeren Frauen (die Schwangerschaft war noch nicht bekannt, wurde übersehen oder nicht beachtet) z.B. gegen Röteln keine Folgen für das Kind sichtbar.
Ausnahmen von der Regel, Lebendimpfstoffe nicht zu verwenden, scheinen auch für die Gelbfieberimpfung zu gelten. Obwohl es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, wird davon ausgegangen, dass kaum eine erhöhtes Risiko besteht.

Relativ verbotene Impfungen
Dies stellt die größte Gruppe während der Schwangerschaft dar: Aus den Erfahrungen sind keine erhöhten Risiken bekannt. Dennoch muss der Nutzen einer Impfung für die Mutter sorgfältig gegen das theoretische Restrisiko abgewogen werden. Vor allem im ersten Drittel der Schwangerschaft, wenn sich der größte Teil der Organentwicklung abspielt, sind Wechselwirkungen auf den Fötus möglich.
Zur Gruppe dieser Impfungen zählen vor allem solche, die meist in Europa und bei gesunden Schwangeren oft nicht unmittelbar notwendig sind: Hepatitis A und B, Kinderlähmung (Polio), Meningokokken, Tollwut sowie Typhus und Cholera. Auch die FSME-Impfung kann meist noch bis nach der Entbindung warten.

Erlaubte Impfungen
Eine Impfung ist nach allen vorliegenden Ergebnissen nicht nur erlaubt, sondern für Schwangere bei fraglichem Impfschutz sogar zu empfehlen: Tetanus. Es gibt keine gesicherten Meldungen über Komplikationen. Meist wird bei Erwachsenen gleichzeitig gegen Diphtherie geimpft, auch dies scheint bedenkenlos möglich.

Stillzeit
Wird nach den Entbindung das Neugeborene gestillt, ist es durch in der Muttermilch enthaltene pharmakologische Wirkstoffe eventuell gefährdet. Dies gilt auch für Impfstoffe, die die Mutter erhält, doch ist das Risiko für Schädigungen deutlich geringer als während der Schwangerschaft. Prinzipiell lässt sich sagen dass, alle Impfungen außer den genannten Lebendimpfungen erlaubt sind, ein Restrisiko bleibt aber immer.

Beipackzettel
In den Beipackzetteln und Fachinformationen der Hersteller von Impfstoffen findet sich sinngemäß fast immer folgende Formulierung: Impfungen in der Schwangerschaft sind abzulehnen oder nur sorgfältiger Abwägung des Risikos durchzuführen. Dies gilt auch für Impfungen von stillenden Müttern. Insbesondere im ersten Drittel der Schwangerschaft sollte auf Impfungen verzichtet werden.

Fazit
Das Fazit aus den bekannten Risiken der Impfung von Schwangeren und Stillenden lautet: So wenig wie möglich, möglichst nicht in den ersten drei Monaten; einige Impfungen gar nicht, andere nur in besonderen Situationen.
(Dr. Berthold Gehrke) © 2007 medizin.de



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Donnerstag, 13. März 2008

FSME Impfung, wann ?


FSME-Nachimpfung: So viel Verzögerung ist erlaubt

Liegt die erste Impfung länger als ein Jahr zurück, wird neu begonnen
FRANKFURT AM MAIN (ner). FSME-Impfschemata werden aus verschiedenen Gründen oft nicht eingehalten. Der Tropenmediziner Dr. Christian Schönfeld aus Berlin empfiehlt in solchen Fällen ein differenziertes Vorgehen, bei dem Zahl und Zeitpunkt der voran gegangenen Impfungen berücksichtigt werden müssen sowie das Alter des Impflings.
Aus verschiedenen Gründen kommen Patienten verspätet zur Nachimpfung.

"Ich wurde im Mai 2007 einmal gegen FSME geimpft. Die weiteren Impfungen habe ich nicht erhalten, weil ich lange im Krankenhaus gelegen habe. Muss ich jetzt wieder von vorne beginnen?" - Solche Fragen werden in der Praxis nicht selten gestellt. Hat jemand nur eine FSME-Impfung erhalten und sie liegt bereits länger als ein Jahr zurück, sollte mit der Grundimmunisierung, bestehend aus drei Impfungen, neu begonnen werden, empfahl Schönfeld bei einer Veranstaltung des Unternehmens Novartis Behring in Frankfurt am Main.
Sonst brauchen nur die fehlenden Impfungen nachgeholt werden. Wurde bereits zweimal gegen FSME geimpft, sollte die Grundimmunisierung (insgesamt drei Impfungen) bei Menschen über 50 Jahren innerhalb von drei Jahren beendet werden, Personen unter 50 Jahren haben dazu fünf Jahre Zeit.
Sind bereits mehr als drei oder fünf Jahre (je nach Altersgruppe) vergangen, sollten zwei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen erfolgen. Diese Empfehlungen gelten für den Impfstoff Encepur®.

Bei Personen unter 50 Jahren mit bereits abgeschlossener Grundimmunisierung könne der Impfschutz sogar bis zu zehn Jahre später mit einer einzigen Impfung wieder aufgefrischt werden. Ist mehr Zeit vergangen, empfiehlt Schönfeld zur Auffrischimpfung wiederum zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen.
Beispiel: Eine 47-jährige Frau möchte gegen FSME geimpft werden, weil sie im Sommer nach Südschweden reisen will. Die Grundimmunisierung war im Februar 1998 abgeschlossen. Das ist zehn Jahre her; eine einzig Auffrischimpfung reicht aus.
Bei Personen über 50 Jahren gilt das gleiche Prinzip, allerdings sollte die letzte Impfung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Andernfalls sollten zwei Auffrischimpfungen im Abstand von vier Wochen gegeben werden.


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Mittwoch, 27. Februar 2008

Neuer Ansatz gegen Hepatitis B entdeckt

Peptid der Virushülle versperrt dem Virus den Weg

Neuer Ansatz gegen Hepatitis B entdeckt

Wissenschaftler haben ein Peptid des Hepatitis-B-Virus entdeckt und im Labor reproduziert, das im Mausmodell erfolgreich eine Virus-Infektion verhindern kann.


Bei dem Peptid handelt es sich um ein Teilstück der Virushülle, das für den Eintritt des Virus in die Leberzelle notwendig ist.
Jährlich sterben 750.000 Hepatititis-B-Kranke an Leberzirrhose oder –krebs.
Die Arbeiten der Teams um Prof. Stephan Urban, PD Walter Mier (beide Universitätsklinik Heidelberg) und PD Jörg Petersen (Universitätsklinikum Eppendorf) wurden jetzt in "Nature Biotechnology" online veröffentlicht (doi:10.1038/nbt1389).

Jährlich sterben trotz Impfung noch immer circa 750.000 Patienten mit Hepatitis B an Leberzirrhose oder Leberkrebs. Die verfügbaren Medikamente müssen über lange Zeiträume gegeben werden, führen nur bei wenigen Betroffenen zu einer Heilung und häufig bilden sich resistente Viren.
Forscher sind deshalb weltweit auf der Suche nach alternativen Wirkstoffen. "Eine Möglichkeit ist es, den Eintritt des Virus in die Leberzellen zu blockieren", erklärt Urban. Die Wissenschaftler bauten im Labor ein Teilstück der Virushülle nach, mit dessen Hilfe das Virus an Leberzellen bindet. "Bereits sehr geringe Mengen davon genügen, um in Mäusen eine Infektion komplett zu verhindern", sagt Urban. Das Peptid bindet an die Leberzellen und verhindert dadurch die Aufnahme des Virus.

Auch das Hepatitis-D-Virus wird aufgehalten.
Auch eine Infektion mit dem Hepatitis-D-Virus, die zusätzlich zur Hepatitis B-Infektion auftreten kann und oft zu einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf führt, ließ sich in Zellversuchen mit dem neuartigen Wirkstoff verhindern.Weitere Studien sollen jetzt zusätzliche Informationen über den neuartigen Wirkstoff liefern, bevor die zur Zulassung notwendigen Studien an Patienten beginnen können. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt dieses Projekt mit insgesamt 1,8 Millionen Euro.
me / Quelle: Uni Heidelberg

Noch ist diese Methode nicht verfügbar, wenn es überhaupt klappt. Umso mehr ist zur Zeit die Impfung sinnvoll angesichts von 750 000 Toten pro Jahr.


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Samstag, 9. Februar 2008

Gesetzliche Krankenkassen: Auf Schutzimpfungen gibt es jetzt einen gesetzlichen Anspruch


Vertragshickhack!


Mit den Veröffentlichungen der Richtlinie im Bundesanzeiger und im Deutschen Ärzteblatt sind Schutzimpfungen zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen geworden.


Da der Sicherstellungsauftrag für diesen Bereich weiterhin bei den Krankenkassen liegt, sind die Impfleistungen nicht Bestandteil des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM 2008), sondern bedürfen auch künftig gesonderter vertraglicher Regelungen.


Die derzeitigen Impfvereinbarungen mit den Berliner Krankenkassenverbänden gelten unverändert weiter.


Für die Primärkrankenkassen AOK Berlin, IKK Brandenburg und Berlin und die BKKen gelten die mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin geschlossenen Verträge noch bis zum 31.3.2008, für die Ersatzkassen bis zum 30.6.2008 und für die Knappschaft bis zum 31.12.2008.
Bis Redaktionsschluss war unklar, ob es Nachfolgeverträge mit der KV Berlin geben wird.

Nach dem GKV-WSG haben die Krankenkassen jetzt die Möglichkeit, auch mit „geeigneten Ärzten, deren Gemeinschaften, ärztlich geleiteten Einrichtungen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst“ Verträge abzuschließen. Keiner der nach dem Gesetz möglichen Vertragspartner hat jedoch Anspruch auf einen Einzelversorgungsauftrag.

Der Gesetzgeber insistiert allerdings bei Vertragsabschlüssen darauf, dass „insbesondere die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte berechtigt sind, Schutzimpfungen zu Lasten der Krankenkasse vorzunehmen“.
Die Rechtsunsicherheit, ob Fachärzte impfen dürfen, wurde inzwischen durch die Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin beseitigt. Das KV-Blatt berichtete mehrfach über das Thema. Grundsätzlich gilt: Alle Berliner Ärzte dürfen impfen. Zu beachten ist allerdings die berufsrechtliche Vorschrift, wonach ein Arzt nur im Gebiet seiner Zulassung tätig werden darf. Gynäkologen dürfen also bei von ihnen versorgten Frauen für den kompletten Impfschutz sorgen, nicht aber bei Männern.
Die geltenden Verträge bilden die Bestimmungen der Schutzimpfungsrichtlinie nahezu vollständig ab
In einem Punkt sind die Berliner Impfvereinbarungen der Schutzimpfungsrichtlinie sogar voraus: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) gelten ab dem Tage ihrer Veröffentlichung, also nicht erst dann, wenn sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in eine Neufassung der Richtlinie übernommen worden sind. Da der G-BA drei Monate Zeit dafür hat und sich das Bundesgesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde danach zwei Monate Zeit zur Prüfung nehmen kann, können neue STIKO-Empfehlungen derzeit in Berlin etwa ein halbes Jahr früher als im Rest der Republik umgesetzt werden.


Übrigens: Die im Deutschen Ärzteblatt nachzulesende Richtlinie berücksichtigt noch nicht die STIKO-Empfehlung vom Juli 2007.


In Berlin übernehmen die Krankenkassen aber schon jetzt die Änderungen bei den Schutzimpfungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B und FSME. Sowohl bei der Schutzimpfung gegen Hepatitis A als auch Hepatitis B wurde die Indikation „Homosexuell aktive Männer“ weiter gefasst: „Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung“. Bei der Schutzimpfung gegen FSME wurden die Risikogebiete in Deutschland aktualisiert.


Einschränkungen
Einschränkungen gegenüber der Schutzimpfungsrichtlinie ergeben sich aus den Formulierungen des § 1 der geltenden Berliner Impf-Vereinbarungen:
„Zu Lasten der Krankenkassen können Schutzimpfungen als Standard-, Auffrisch- und Indikationsimpfungen durchgeführt werden.“
„Schutzimpfungen, die ausschließlich aus Anlass von Auslandsreisen durchgeführt werden, sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.“
In der Spalte 2 der Anlage 1 zur Schutzimpfungsrichtlinie (Deutsches Ärzteblatt 1/2 vom 7. Januar 2008, Seiten A 46 bis A 54) wurden jedoch eine Reihe beruflicher Indikationen als Pflichtleistungen der Krankenkassen ausgewiesen.


Polio-Impfungen für Afrika- und Asien-Reisende
Ebenso wird die Polioauffrischimpfung für Reisende nach Afrika und Asien zur Pflichtleistung für Krankenkassen. Da sowohl die beruflichen Indikationen als auch die Polioimpfung vor Auslandsreisen in den geltenden Verträgen explizit ausgenommen sind, können sie von den Berliner Vertragsärzten zur Zeit nur im Kostenerstattungsverfahren angeboten werden. Dazu muss vor der Impfung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden. Die Patienten haben Anspruch auf eine Rechnung nach den Vorgaben der GOÄ. Der Impfstoff muss privat verordnet werden.


Abrechnung von Impfleistungen
Für große Verwirrung hat die Anlage 2 zur Schutzimpfungsrichtlinie (Deutsches Ärzteblatt 1/2 vom 7. Januar 2008, Seiten A 55 bis A 56) gesorgt. Bei den dort aufgelisteten Positionen handelt es sich um „Dokumentationsschlüssel“ zum Aufbau eines nationalen Impfregisters ab Juli 2008. Wie die Handhabung in der Praxis aussehen wird, ist noch offen.
SNR bleiben
Bis auf weiteres gelten die bisherigen Sonderabrechnungsnummern 89001 bis 89010 fort.





So Leute und nun sagt mal ob ihr das alles verstanden habt??



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Mittwoch, 6. Februar 2008

Diphtherie Impfung

Diphtherie ist eine akute, manchmal lebensbedrohliche Infektion, die in den meisten Fällen die oberen Atemwege befällt. Ausgelöst wird diese Erkrankung durch das Baktrium Corynebaktrium diphtheriae. Es bildet Gifte (Toxine), welche die Zellen zerstören. Selten werden zusätzlich zum Rachenbefall auch Herz, Leber und Niere geschädigt (so genannte toxische Diphtherie). Ohne Behandlung verläuft die Diphtherie oft tödlich. Erkrankung und Tod durch Diphtherie sind in Deutschland meldepflichtig.


Der Diphtherie-Erreger ist das Corynebacterium diphtheriae. Es bildet ein schädliches Gift, das die Körperzellen zerstört. Die Infektion erfolgt über eine Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch, also durch Husten und Niesen. Die Bakterien befallen zuerst den Rachen und vermehren sich dort in der Schleimhaut. Dort produziert Corynebakterium diphtheriae auch das Gift, das direkt für die Symptome der Erkrankung verantwortlich ist. Diese Gift wirkt nicht nur lokal im Rachenraum, sondern kann auch andere Organe wie Herz, Leber und Niere schädigen.Die Inkubationszeit beträgt in der Regel zwei bis fünf Tage, selten bis zu acht Tagen.
Nach der Inkubationszeit beginnt die Erkrankung meist im Rachenbereich mit Hals- und Schluckschmerzen, leichtem Fieber und Abgeschlagenheit. Auf den Mandeln bilden sich typische weiß-gelbliche Beläge, die so genannten Pseudomembranen. Wird der Kehlkopf befallen, kommen bellender Husten, Heiserkeit und zunehmende Atemnot durch die Schleimhautschwellung hinzu. Diese Schwellung ist die eigentliche Lebensbedrohung! Typisch für die Kehlkopfschwellung ist ein ziehendes Atemgeräusch (Stridor). Bei Säuglingen und Kleinkindern ist häufig die Nase betroffen, es kommt zu einem eitrig-blutigen Schnupfen.In einigen Fällen werden innere Organe wie Herz, Leber, Nieren oder das Nervensystem angegriffen. Dabei können Herzrhythmusstörungen, Schlucklähmungen, Leberentzündungen und Nierenversagen auftreten.


Die Diagnose erfolgt anhand der Symptome sowie einem mikroskopischen und kulturellen Erregernachweis aus dem Rachenabstrich. Auch das Gift der Erreger ist direkt nachweisbar. Diphtherie ist im Anfangsstadium leicht mit einer Mandelentzündung (Angina tonsillaris), bakteriellen Kehlkopfentzündung (Epiglottitis) oder Pseudo-Krupp zu verwechseln.


Schon beim Verdacht auf Diphtherie muss man unverzüglich mit der Einnahme eines Gegengifts beginnen (Diphtherie-Antitoxin), um die freien Gifte zu neutralisieren. Zudem erfolgt eine Antibiotika-Therapie, beispielsweise mit Penicillin. Dadurch wird der Erreger Corynebakterium diphteriae bekämpft und kann weniger Gift bilden.Gesunde Kontaktpersonen müssen ebenfalls untersucht werden und bekommen Antibiotika zur Prophylaxe. Besteht kein ausreichender Impfschutz, werden diese Personen geimpft.


Die Diphtherie-Impfung bietete einen sehr guten Schutz vor der Infektionskrankheit.


Nach der Impftabelle erfolgt sie meist schon im Säuglingsalter und wird bei Kindern und Jugendlichen regelmäßig aufgefrischt. Erwachsene sollten sich alle zehn Jahre einer Auffrischimpfung unterziehen.Der Grund: Eine durchgestandene Erkrankung verleiht keine langfristige Immunität. Auch wenn in der Kindheit eine Infektion erfolgte, muss man sich weiter gegen Diphtherie impfen lassen.


Seit Einführung der Impfung gegen Diphtherie ist diese Erkrankung in Deutschland sehr selten geworden. Trotzdem treten immer wieder lokal begrenzte Epidemien auf, da nicht alle Menschen einen ausreichenden Impfschutz besitzen. Die Erkrankung an Diphtherie und der Tod müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Nach Angaben des Robert Koch Institutes ist in Deutschland zuletzt 1997 ein Mensch an Diphtherie gestorben. In den Staaten der ehemaligen UdSSR treten seit den 90er-Jahren wiederholt Diphtherieepidemien auf. Deshalb hat die WHO in diesen Ländern ein Impfprogramm gestartet. Die Prognose hängt vom Allgemeinzustand des Erkrankten und vom Zeitpunkt des Therapiebeginns ab.


Die Sterblichkeit der Diphtherie liegt heute bei fünf bis zehn Prozent, unter ungünstigen Verhältnissen steigt sie bis zu 25 Prouzent.

Schutz die Impfung

Einzig wirksamer Schutz gegen Diphtherie ist die Impfung. Sie zählt in Deutschland zu den Standardimpfungen. Sie ist allgemein empfohlen und sollte konsequent aufgefrischt werden.
Wer sollte geimpft werden?
Die Diphtherie-Impfung ist von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut allgemein empfohlen und sollte konsequent aufgefrischt werden. Sie ist als Standardimpfung des Impfkalenders von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit.
Risikogruppen
Für Angehörige folgender Gruppen ist das Aufrechterhalten des Impfschutzes besonders empfohlen:
Medizinisches Personal, das ersten Kontakt mit Erkrankten haben kann
Personal in Laboratorien mit Diphtherie-Risiko
Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge aus Gebieten mit Diphtherie-Risiko (vor allem: ehemalige Sowjetunion), die in Gemeinschaftsunterkünften leben sowie das Personal dieser Einrichtungen
Bedienstete des Bundesgrenzschutzes und der Zoll-Verwaltung
Reisende in Regionen mit Diphtherie-Risiko (Eine Reise in ein Infektionsgebiet sollte frühestens nach der 2. Impfung angetreten werden.)

Wie und wann wird geimpft?
Die Grundimmunisierung wird routinemäßig bei Säuglingen durchgeführt, aber auch Erwachsene können eine versäumte Grundimmunisierung nachholen. Ungeimpfte oder Personen mit fehlendem Impfnachweis sollten 2 Impfungen im Abstand von 4 bis 8 Wochen und eine 3. Impfung 6 bis 12 Monate nach der 2. Impfung erhalten. Auffrischimpfungen erfolgen dann alle 10 Jahre.
Für Kinder ab 5 bis 6 Jahren (je nach Angaben des Herstellers), Jugendliche und Erwachsene wird in der Regel ein Kombinationsimpfstoff z.B. mit Tetanus (Td) oder Tetanus/Polio (Td-IPV) verwendet. Auch Personen mit durchgemachter Diphtherie müssen komplett geimpft werden. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten.



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